Aktuelle Empfehlung für Sie

Warum ist dieser Kranken­ver­si­che­rungsschutz so wichtig?     
                                    

  • Die GKV zahlt Ihnen für Brillen und Kontaktlinsen keinen Cent - außer Sie sind schwer sehbeeinträchtigt oder unter 18 Jahre
  • Laseroperationen, die Brillen oder Kontaktlinsen in vielen Fällen unnötig machen,
    werden ebenfalls nicht bezahlt
  • Ähnliches gilt für Hörgeräte: Bei über 1.700 EUR pro Ohr übernimmt die GKV derzeit davon nur rd. 785 EUR - und das lediglich alle 6 Jahre

Der Tarif Sehen und Hören (SuH) der Nürnberger Kranken­ver­si­che­rung senkt Ihre Zuzahlung bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Laserverfahren am Auge, bei Hörgeräten und sonstigen Hilfsmitteln wie Insulinpumpen und Beatmungsgeräten.
 

Sehhilfen Brillengestelle,  Gläser  und  Kontaktlinsen
100% Erstattung bis 300 EUR, alle 24 Monate
 Laserverfahren LASEK oder LASIK inkl. Vor- und Nachuntersuchungen
100% Erstattung bis 750 EUR pro Auge,

erneuter Leistungsanspruch nach 60 Monaten
 Hörgeräte 100% bis zu 800 EUR je Ohr alle 36 Monate
Aufwendungen für Gebrauch (z. B. Batterien) und Pflege
(z. B. Reinigungsmittel) sind nicht erstattungsfähig!
 sonstige Hilfsmittel Perücken,  Schlafapnoegeräte,  Insulinpumpen,
Krankenfahrstühle, Beatmungsgeräte 
100% bis zu 300 EUR, alle 24 Monate

 

Keine Gesundheitsfragen, sofort Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
 

Eintrittsalter (Jahre) Tarif Sehen und Hören (SuH) in € pro Monat
bis 20 9,12 €
21 - 60 10,95 €
ab 61 19,46 €

 
 

Antrag (PDF) Kundeninformationen Sehen und Hören (PDF)
Allgemein Vers. Bedingungen (PDF) Warum rechnet sich dieser Tarif (PDF)

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